Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den USA

Am 21. August 1991 ist das Abkommen zwischen der BRD und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, Vermögen und einiger anderer Steuern inkraft getreten.

Eine Doppelbesteuerungssituation ist immer dann gegeben, wenn zwei Staaten die gleichen Einkünfte eines Steuerpflichtigen besteuern. Dieses ist zum Beispiel bei in Deutschland lebenden US-Staatsbürgern der Fall, die aufgrund Ihres Wohnsitzes in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und aufgrund Ihrer US-Staatsbürgerschaft ebenfalls als in den USA steuerlich ansässig betrachtet werden.

Die meisten Bestimmungen des DBA zielen darauf ab, eine Doppelbesteuerungssituation zu vermeiden, indem sie einem der beiden Vertragsstaaten jeweils das Besteuerungsrecht für die verschiedenen Einkommensarten zuteilen und somit das Besteuerungsrecht der Vertragsstaaten einschränken.

Was unterscheidet das US-Steuersystem von anderen Steuersystemen?

Die USA haben ein besonderes Steuersystem, das bewirkt, dass US Staatsbürger jährlich ihr weltweites Einkommen in den USA versteuern müssen, unabhängig davon, dass diese Einkünfte bereits in Deutschland versteuert wurden. Das DBA zwischen Deutschland und den USA enthält eine Klausel („saving clause“), die den USA das Recht einräumt, ihre Staatsbürger so zu besteuern, als ob das Abkommen nicht in Kraft getreten wäre.

Welches Vermögen muss auf dem Formular 8938 angegeben werden?

Das Doppelbesteuerungsabkommen entbindet in den USA steuerpflichtige Personen nicht von der Pflicht der Abgabe einer US-Steuererklärung. Zudem ergibt sich aus dem DBA kein Rechtsanspruch auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerungssituation. Das US Steuergesetz sieht jedoch einen Anrechnungsmechanismus ausländischer Steuern vor, so dass nach Anrechnung der bereits in Deutschland gezahlten Steuern in vielen Fällen keine zusätzliche Steuerschuld in den USA besteht.

Weitere Informationen

Sanders US Tax Services spezialisiert sich auf die Erstellung von US-Steuererklärungen für in Europa lebende US-Staatsbürger und hat Büros in Frankfurt, München, Zürich, Rotterdam, London und Denver.

Kontakt

We're not around right now. But you can send us an email and we'll get back to you, asap.