US-STEUERERKLÄRUNG FÜR AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN (FORM 5471)
US-Staatsbürger, Greencard-Inhaber und weitere US-Personen müssen unter bestimmten Umständen eine US-Steuererklärung für ein ausländisches Unternehmen (z. B. einer GmbH), an dem sie (direkt, indirekt oder durch Zuschreibung) beteiligt sind, einreichen: Form 5471.
FÜR WEN BESTEHT EINE EINREICHUNGSPFLICHT?
Das 5471 Formular muss in der Regel von US-Personen eingereicht werden, die mit mindestens 10% an der Gesellschaft beteiligt sind. Abhängig von der Beteiligungsquote muss das Formular jährlich oder nur bei Änderungen der Beteiligungsquote eingereicht werden. In bestimmten Situationen besteht ebenfalls eine Einreichungspflicht, wenn die US-Person nicht direkt an dem Unternehmen beteiligt ist und Gesellschaftsanteile anderer Gesellschafter der US-Person zugeschrieben werden. Kontaktieren Sie uns, um zu prüfen, ob ein 5471 Formular für Sie erforderlich ist.
WELCHE DATEN WERDEN AUF DEM 5471 FORMULAR ANGEGEBEN?
Welche Anlagen mit dem 5471 Steuerformular einzureichen sind, hängt von der Kategorie des Gesellschafters ab. Die Gesellschafter werden unter anderem abhängig von ihrer Beteiligungsquote, der Beteiligungsverhältnisse des gesamten Unternehmens und der Rolle des Gesellschafters im Unternehmen in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Falls eine Einreichungspflicht besteht, müssen in jedem Fall allgemeine Angaben zu den Gesellschaftern und dem Unternehmen gemacht werden. Abhängig von der zutreffenden Kategorie muss gegebenenfalls zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz der Gesellschaft, sowie weitere Informationen offengelegt werden.
AUSWIRKUNGEN DER US-STEUERREFORM
Die in 2017 verabschiedete US-Steuerreform hat die US-Steuergesetzgebung grundlegend verändert und enthält auch Neuerungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Die Reform enthält sowohl steuerentlastende als auch -belastende Maßnahmen. Für international aufgestellte Unternehmen soll es unattraktiver werden, Gewinne im Ausland zu erzielen und die USA im internationalen Wirtschaftswettbewerb attraktiver machen.
Mit der Einführung einer sogenannten «Transition Tax» unterliegen Gewinne ausländischer unternehmen, die als «specified foreign corporations» eingestuft werden, einer einmaligen Übergangssteuer in den USA. Für die Steuerjahre ab 2018 wurde eine weitere Unternehmenssteuerkategorie eingeführt, die vorsieht, dass Erträge dieser als «specified foreign corporation» eingestuften Unternehmen der Besteuerung in den USA unterliegen.
KONTAKT
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Informationen
Foreign Corporations (englisch)
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