Besteuerung von beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen in den USA: Formular 1040NR

Während US-Staatsbürger unabhängig von ihrem Wohnsitz ihre weltweiten Einkünfte auf der US-Steuererklärung angeben müssen, sind Personen, die als “Nonresident Alien” bezeichnet werden nur beschränkt steuerpflichtig. Ein US-Staatsbürger ist in den USA unbeschränkt steuerpflichtig und reicht das Formular 1040 ein. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen reichen das Formular 1040NR ein.

Wer wird als Nonresident Alien besteuert?

Als Nonresident Alien wird jede Person eingestuft, die weder die US-Staatsbürgerschaft, noch eine Green Card besitzt und die die Kriterien des “Substantial Presence Test” nicht erfüllt. Der Substantial Presence Test gilt als erfüllt, wenn sich die natürliche Person im laufenden Jahr an mindestens 31 Tagen und in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren an 183 Tagen in den USA aufgehalten hat. Folgende Formel ist für die Berechnung der 183 Tage-Regel anzuwenden: Gezählt werden alle Tage des aktuellen Jahres, ein Drittel der Tage des Vorjahres und ein Sechstel der Tage des vorletzten Jahres.

Welche Einkünfte werden versteuert?

Beschränkt steuerpflichtige Personen geben auf der US-Steuererklärung in der Regel nur Einkünfte an, die aus US-Quellen stammen. Diese Einkünfte werden zwei Kategorien zugeordnet. Diese werden entweder als “Effectively Connected Income” (“ECI”) bezeichnet, wenn sie in Verbindung mit der Ausübung einer Geschäftsaktivität in den USA stehen. Diese Einkünfte unterliegen progressiven Steuersätzen.

Unter “FDAP” (“Fixed or Determinable, Annual or Periodical Income”) fallen Einkünfte aus US-Quellen, die überwiegend passiver Natur sind wie zum Beispiel Dividenden, Zinserträge, Lizenzgebühren und Mieteinnahmen. FDAP -Einkünfte unterliegen einem Steuersatz von 30%, es sei denn das geltende Doppelbesteuerungsabkommen sieht einen reduzierten Steuersatz vor.

Wann muss bzw. sollte eine US-Steuererklärung eingereicht werden?

Insofern auf die US-Einkünfte 30% US-Quellensteuer einbehalten wurde, laut Doppelbesteuerungsabkommen allerdings ein reduzierter Steuersatz anzuwenden ist, sollte eine US-Steuererklärung eingereicht werden, um sich die zu viel einbehaltene US-Quellensteuer erstatten zu lassen. Dieses ist zum Beispiel oft der Fall bei US-Dividendeneinkünften, Lizenzeinnahmen, oder US-Rentenauszahlungen. Bei dem Verkauf von US-Immobilienbesitz sollte ebenfalls eine US-Steuererklärung eingereicht werden, da die US-Quellensteuer auf die Verkaufserlöse einbehalten wird, aber nur der Gewinn der US-Steuer unterliegt.

Insofern die korrekte US-Quellensteuer auf die FDAP-Einkünfte abgeführt wurde, ist es generell nicht erforderlich eine US-Steuererklärung einzureichen. Wird ECI-Einkommen erzielt, muss in jedem Fall eine US-Steuererklärung abgegeben werden.

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Sanders US Tax Services spezialisiert sich auf die Erstellung von US-Steuererklärungen und hat Büros in Frankfurt, München, Zürich, Rotterdam und Denver. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf, falls Sie Fragen zu Ihrer US-Steuerpflicht und der Erstellung des 1040NR Formulars haben.

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