US Staatsbürgerschaft aufgeben


US Staatsbürger, die abgesehen von Ihrem US Reisepass oder ihrem Geburtsort keine Verbindung zu den USA haben und deren Lebensmittelpunkt im Ausland liegt, entscheiden sich oftmals die US Staatsbürgerschaft abzulegen. Die US Staatsbürgerschaft schränkt im Ausland lebende US Staatsbürger in der Auswahl ihrer Investments ein (durch die Vorgaben ihrer europäischen Banken oder die US steuerlichen Konsequenzen der Investments). US Staatsbürger müssen nicht nur die lokalen Steuergesetze sonders stets ebenfalls die US Steuergesetzgebung berücksichtigen.

AUFGABE DER US STAATSBÜRGERSCHAFT

Jeder US Staatsbürger, der mindestens 18 Jahre alt ist und die geistige Reife besitzt, sich über die Konsequenzen der Ausbürgerung bewusst zu sein, hat das Recht die US Staatsbürgerschaft abzulegen. Diese Entscheidung ist unwiderruflich.

Mit der Aufgabe der US Staatsbürgerschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten (wie z.B. das Recht in de USA zu leben). Insofern die Person, die die US Staatsbürgerschaft abgibt über keine weitere Nationalität verfügt, kann es zur Staatenlosigkeit kommen.

Ehemalige US Staatsbürger benötigen für die US Einreise entweder ein Visum oder müssen die Kriterien für das Visa Waiver Program entfüllen. Wenn das Department of Homeland Security zu dem Ergebnis kommt, dass die Aufgabe der US Staatsbürgerschaft steuerlich motiviert war, kann die Einreise in die USA verweigert werden.

Die Aufgabe der US Staatsbürgerschaft entbindet nicht von der Erfüllung noch bestehender US steuerlicher Pflichten.

WELCHE SCHRITTE MUSS ICH UNTERNEHMEN?

Bevor US Staatsbürger ihre Staatsbürgerschaft ablegen, sollten sie überprüfen, dass sie ihrer US Steuerpflicht vollständig für die letzten fünf Jahre nachgekommen sind. Zudem sollten sie sich im Vorfeld mit den erforderlichen auszufüllenden Unterlagen auf der Website der US Konsulate und Botschaften vertraut machen.

Insofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, müssen diese in der Regel eingescannt und an diese E-Mail Adresse verschickt werden. Nach Prüfung der Unterlagen, werden Sie ggf. für einen telefonischen Beratungstermin kontaktiert und im Anschluss wird der Termin für das persönliche Ausbürgerungsinterview beim US Konsulat in Frankfurt festgelegt. Der Vorlauf für die Terminvergabe beträgt 3-6 Wochen. Aktuell (2020) betragen die bei der Ausbürgerung zu zahlenden Gebühren $2.350.

ERFÜLLUNG DER US STEUERLICHEN PFLICHTEN VOR DER ABGABE DER STAATSBÜRGERSCHAFT

Insofern trotz bestehender Steuerpflicht für die vergangenen Jahre keine US Steuererklärungen eingereicht wurden, besteht die Möglichkeit die Steuerpflicht durch die Teilnahme an den Streamlined Filing Compliance Procedures nachträglich zu erfüllen.

Personen, die keine US Social Security Number besitzen und keine US Steuererklärungen einreichen können, haben die Möglichkeit an den Relief Procedures teilzunehmen und die Steuererklärungen der letzten sechs Jahre rückwirkend nach Abgabe der US Staatsbürgerschaft einzureichen. Es sollte jedoch vorher geklärt werden, dass alle Kriterien für die Teilnahme an den Relief Procedures erfüllt sind.

WAS GESCHIEHT NACH DEM AUSBÜRGERUNGSTERMIN BEI DER BOTSCHAFT?

Nach dem Ausbürgerungstermin überprüft das US Department of State ob alle für den Ausbürgerungsprozess relevanten Kriterien erfüllt wurden. Nach erfolgter positiver Beurteilung erhält der oder die Ausgebürgerte nach ca. 3 Monaten das Certificate of Loss of Nationality. Die US Steuerpflicht endet rückwirkend zum Zeitpunkt des Ausbürgerungstermin und nicht zum Datum des Erhalts des Certificate of Loss of Nationality. Eine Ausbürgerung wird abgelehnt, wenn nicht zweifellos feststeht, dass die US Staatsbürgerschaft freiwillig abgelegt wurde, oder dass die Absicht die US Staatsbürgerschaft abzugeben, nicht eindeutig bestand.

STEUERLICHE PFLICHTEN NACH DER STAATSBÜRGERSCHAFTSAUFGABE

Nach der Aufgabe der US Staatsbürgerschaft muss im Folgejahr eine letzte US Steuererklärung eingereicht werden, um die weltweiten Einkünfte vom Jahresbeginn bis zum Ausbürgerungstermin zu deklarieren. Darüber hinaus muss ein Exit-Steuerformular eingereicht werden. Personen, deren weltweites Nettovermögen am Vortag des Ausbürgerungstermin den Wert von $2 Millionen übersteigt, unterliegen möglicherweise der Exit-Steuer, die auf den Vermögenszuwachs anfällt.

Bei weiteren Fragen zur Aufgabe der US Staatsbürgerschaft oder der Exit-Steuer steht Ihnen das Sanders US Tax Services Team in München, Frankfurt oder Zürich gerne zur Verfügung.

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