Nachlässe von Personen, die im Ausland leben und nicht die US-Staatsbürgerschaft besitzen, sind in bestimmten Fällen in den USA steuerpflichtig und müssen eine US-Nachlasssteuererklärung (Form 706-NA) einreichen. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist 9 Monate nach dem Todesdatum.
Eine Steuererklärung ist immer dann abzugeben, wenn die Vermögensgüter mit US-Situs zum Todesdatum einen Wert von mehr als $60.000 haben. Vermögensgüter mit US-Situs sind unter anderem US-Aktien und Immobilien, die sich in den USA befinden.